Berufs­integration

Inhalt

Berufslehre

1. Allgemein

Die „Praktische Ausbildung INSOS (PrA)“ ist ein Bildungsangebot für die berufliche Bildung von Menschen mit Beeinträchtigung, denen es nicht möglich ist, ein eidgenössisch geregeltes Bildungsangebot zu nutzen.

Eine PrA-Ausbildung dauert 2 Jahre. Sie hat zum Ziel, dass die Lernenden in ihrem Tätigkeitsgebiet unter Anleitung einfache, wiederkehrende Arbeiten, im Team oder allein ausführen können. Sie sollen die wichtigsten Materialien sowie deren Eigenschaften kennen und Werkzeuge, Maschinen und Hilfsmittel, unter Berücksichtigung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes gezielt und fachgerecht einsetzen können.

Die berufspraktische Bildung erfolgt über die ganze Dauer der praktischen Ausbildung im Durchschnitt an 4 Tagen pro Woche. Die schulische Bildung nimmt Rücksicht auf das Lerntempo, die speziellen Bildungsbedürfnisse und die individuellen Fähigkeiten der Lernenden. Sie umfasst mindestens 6 Wochenlektionen und beinhalten einen berufskundlichen-, einen allgemeinbildenden Teil sowie einen Sportunterricht. Die schulische Bildung im berufskundlichen Unterricht steht in engem Bezug zur berufspraktischen Bildung und vermittelt auf verständliche Art, die für die praktische Ausführung notwendigen Kenntnisse. Der berufskundliche Unterricht kann somit auch direkt am Arbeitsplatz erteilt werden.

Die folgenden Ausbildungen können institutsintern angeboten werden

  • Baupraktiker PrA
  • Betriebspraktiker PrA
  • Baupraktiker EBA
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Für Jugendliche, die eine Ausbildung in einem externen Betrieb absolvieren können, bestehen viele, gute Kontakte zum regionalen Gewerbe.

In der Regel sind die Jugendlichen, die eine praktische Ausbildung (PrA) absolvieren, IV-berechtigt. Ist dies nicht der Fall, so muss ein Amt die Kostengutsprache übernehmen.

2. Bewerbung und Vorstellungsgespräch

Um möglichst nahe an der Realität der freien Wirtschaft zu bleiben, haben die Jugendlichen, die eine Lehre im Grosshaus absolvieren wollen, ihren Möglichkeiten entsprechend, eine schriftliche Bewerbung einzureichen und sich bei ihrem zukünftigen Lehrmeister persönlich vorzustellen. Dabei geht es auch darum, eine Willensbekundung des Jugendlichen zu erkennen, dass er tatsächlich motiviert ist, diese Ausbildung zu absolvieren.

3. Bezugsperson

Jedem Jugendlichen wird eine interne Bezugsperson zugeordnet. Diese ist verantwortlich für Administratives und Organisatorisches (Ferien- und Wochenendplanung, Rücksprache mit Eltern, Kontakte mit der Amtsperson, Standortbestimmungen, finanzielle Belange, Kleider usw.).

Es geht beim Bezugspersonen-System nicht um das Vertiefen einer Beziehung zwischen einer bestimmten Person aus dem Team und einem Jugendlichen, sondern ausschliesslich darum, die nötigen Fakten und Kontakte über eine zuständige Stelle laufen zu lassen.

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4. Standortbestimmung

Halbjährlich findet mit jedem Jugendlichen und seinen Bezugspersonen (Eltern, Lehrmeister, Lehrer, Bezugsperson der Gruppe, Vertreter des einweisenden Amtes usw.) eine Standortbestimmung statt. Sie dient dem Rück- und Ausblick sowie der Besprechung aktueller Themen. Vom Lehrling wird erwartet, dass er sich aktiv an dieser Runde beteiligt und wenn möglich sogar einen Teil oder die gesamte Gestaltung der Sitzung übernimmt.

5. Sozialpädagogische Begleitung

Neben der beruflichen Ausbildung sollen sich die jungen Erwachsenen weiterhin, auf der sozialpädagogisch begleiteten Gruppe, soziale Kompetenzen aneignen. Nach Erreichen der Halbzeit in der Ausbildung, wird ein selbständiges, begleitetes Wohnen sorgfältig geprüft und in Erwägung gezogen. Dies setzt eine entsprechende Entwicklung voraus und sollte die Lehrstelle nicht gefährden.